Gewährleistung oder Garantie: welchen Beleg du wann brauchst

Die Waschmaschine steht still, 14 Monate nach dem Kauf. Wer muss jetzt helfen, der Händler oder der Hersteller? Und welchen Zettel brauchst du dafür? Hier steht der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, wie lange beide laufen und was sich im Juli 2026 geändert hat.

Kurz gesagt

  • Gewährleistung ist Gesetz: zwei Jahre ab Lieferung, gegenüber dem Händler. Garantie ist ein freiwilliges Versprechen, meist des Herstellers, zu dessen Bedingungen.
  • Im ersten Jahr muss der Händler beweisen, dass ein Mangel nicht schon beim Kauf da war. Danach liegt der Beweis bei dir.
  • Neu seit dem 31. Juli 2026: Lässt du einen Mangel reparieren, verlängert sich die Gewährleistung einmalig um zwölf Monate.

Der Unterschied in einem Satz

Die Gewährleistung schuldet dir der Händler, weil das Gesetz es so will. Die Garantie gibt dir jemand freiwillig dazu, meist der Hersteller, und nur so, wie er es verspricht.

MerkmalGewährleistungGarantie
GrundlageGesetz (§§ 437 ff. BGB)Freiwilliges Versprechen (§ 443 BGB)
Ansprechpartnerder Händler, bei dem du gekauft hastwer die Garantie gibt, meist der Hersteller
Dauer2 Jahre ab Lieferung, bei Gebrauchtware oft 1 Jahrwie in der Garantieerklärung
Was du bekommstReparatur oder neue Ware, sonst Geld zurück oder Preisnachlasswas die Garantie verspricht

Wichtig: Eine Garantie kommt immer zusätzlich. Sie gilt „unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche“, sie kann deine Gewährleistung also nicht verkürzen. Die Garantieerklärung muss sogar ausdrücklich darauf hinweisen, dass deine gesetzlichen Rechte unberührt bleiben.

Gewährleistung: zwei Jahre, und das erste zählt doppelt

Ansprüche wegen eines Mangels verjähren beim Kauf in zwei Jahren, und die Frist beginnt „mit der Ablieferung der Sache“. Bei einer Online-Bestellung zählt also der Tag, an dem das Paket kam, nicht der Tag der Bestellung. Bei gebrauchter Ware darf ein Händler die Frist auf ein Jahr verkürzen, aber nur, wenn er dich vor dem Kauf eigens darauf hingewiesen und es ausdrücklich vereinbart hat.

Im ersten Jahr hast du es leichter: Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres, „wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war“. Der Händler müsste dann das Gegenteil beweisen. Im zweiten Jahr musst du zeigen, dass der Fehler schon beim Kauf angelegt war. Spätestens dann zahlt sich aus, wenn du den Kauf und den Zustand gut belegen kannst.

Bei einem Mangel darfst du wählen, ob der Händler repariert oder neue Ware liefert, und er trägt die Kosten dafür, ausdrücklich auch Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Neu seit Juli 2026: eine Reparatur verlängert die Frist

Mit dem Recht auf Reparatur gilt für Käufe ab dem 31. Juli 2026 eine neue Regel: Wird ein Mangel durch Reparatur behoben, „verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen eines Mangels einmalig um zwölf Monate“. Die Beweiserleichterung im ersten Jahr bleibt dabei, wie sie ist. Die Verbraucherzentrale rät, nicht nur den Kaufbeleg aufzuheben, sondern auch festzuhalten, wann du die Reparatur verlangt hast. Nur so lässt sich später zeigen, bis wann die verlängerte Frist läuft.

Für ältere Käufe gilt die alte Regel: Eine Reparatur verlängert die zwei Jahre grundsätzlich nicht.

Welchen Beleg du wann brauchst

  • Kaufbeleg: Kassenbon oder Rechnung. Für die Gewährleistung verlangt das Gesetz kein Original. Auch ein Kontoauszug, eine Kartenabrechnung oder ein Zeuge belegen den Kauf. Ein Foto des Bons ist trotzdem der bequemste Beweis, und es verblasst nicht.
  • Lieferdatum: Bei Online-Käufen die Versandbestätigung oder den Lieferschein, denn ab der Lieferung läuft die Frist.
  • Garantieerklärung: Bei einer Herstellergarantie bestimmen ihre Bedingungen, welchen Nachweis du brauchst und wie du sie geltend machst. Sie muss Namen und Anschrift des Garantiegebers, das Verfahren, die Dauer und den Geltungsbereich nennen. Heb sie zusammen mit dem Kaufbeleg auf.
  • Reparaturauftrag und Reparaturbericht: Sie zeigen, wann du den Mangel gemeldet hast und wann repariert wurde. Für Käufe ab dem 31. Juli 2026 belegen sie die zwölf zusätzlichen Monate.

„Gewährleistung und Garantie sind dasselbe.“

Nein. Die Gewährleistung ist dein gesetzliches Recht gegenüber dem Händler, die Garantie ein freiwilliges Versprechen obendrauf. Der Hersteller ist „in der Ausgestaltung einer Garantie frei“, in der Gewährleistung ist es der Händler nicht.

„Nach sechs Monaten muss ich beweisen, dass der Mangel schon da war.“

Das galt bis Ende 2021. Seit 2022 hast du ein ganzes Jahr, in dem der Händler in der Beweispflicht ist.

„Im Laden darf ich innerhalb von 14 Tagen umtauschen.“

Nur, wenn der Händler das freiwillig anbietet. Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt für Online- und Telefonkäufe und für Verträge außerhalb von Geschäftsräumen, nicht für den Kauf im Laden. Ist die Ware mangelhaft, hast du natürlich trotzdem deine Gewährleistung.

„Nach einer Reparatur beginnen die zwei Jahre von vorn.“

Nein. Für Käufe ab dem 31. Juli 2026 verlängert sich die Frist einmalig um zwölf Monate, für ältere Käufe grundsätzlich gar nicht. Volle zwei neue Jahre gibt es in keinem Fall automatisch.

Dieser Ratgeber erklärt die allgemeinen Regeln beim Kauf als Verbraucher von einem Händler und ersetzt keine Rechtsberatung.

Suche nach Waschmaschine in hefted: der Kassenbon und die Anschluss-Rechnung.

So hilft dir hefted

hefted liest eine aufgedruckte Garantie mit und zeigt dir an jedem Beleg, bis wann er dich schützt: bis zum Ende der gesetzlichen zwei Jahre oder der Garantie, je nachdem, was länger läuft. Alles, was noch läuft, findest du in der Mappe „Mit Garantie“. Steht die Waschmaschine still, tippst du ihren Namen, und der Bon ist da. Reparaturberichte und Garantiekarten legst du als Dokument gleich daneben ab.

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Quellen

  1. § 443 Bürgerliches Gesetzbuch (Garantie). gesetze-im-internet.de
  2. § 479 Bürgerliches Gesetzbuch (Garantieerklärung). gesetze-im-internet.de
  3. § 438 Bürgerliches Gesetzbuch (Verjährung der Mängelansprüche). gesetze-im-internet.de
  4. § 476 Bürgerliches Gesetzbuch (abweichende Vereinbarungen, gebrauchte Waren). gesetze-im-internet.de
  5. § 477 Bürgerliches Gesetzbuch (Beweislastumkehr). gesetze-im-internet.de
  6. § 439 Bürgerliches Gesetzbuch (Nacherfüllung). gesetze-im-internet.de
  7. § 475e Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch, eingefügt durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 (BGBl. 2026 I Nr. 212). gesetze-im-internet.de, buzer.de
  8. Verbraucherzentrale: Recht auf Reparatur. Mehr Rechte ab 31. Juli 2026 (Stand 07.08.2026). verbraucherzentrale.de
  9. Stiftung Warentest: Reklamation nach Kauf. Es geht auch ohne Originalverpackung und Kassenbon. test.de
  10. Verbraucherzentrale: Gewährleistung und Garantie (Stand 28.09.2026). verbraucherzentrale.de
  11. § 312g Bürgerliches Gesetzbuch (Widerrufsrecht). gesetze-im-internet.de
  12. Verbraucherzentrale: Geschenke umtauschen. Das sind Ihre Rechte (Stand 22.12.2025). verbraucherzentrale.de
  13. IT-Recht Kanzlei: Kaufrecht 2022, Beweislastumkehr verlängert. it-recht-kanzlei.de

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