Kassenbon scannen: so bleibt er lesbar
Kassenbons sind auf Thermopapier gedruckt, und das verblasst, manchmal schon nach Wochen. Hier steht, was das Verblassen beschleunigt, wie du Bons aufbewahrst, wann du das Original überhaupt brauchst und wie ein Foto gelingt.
Kurz gesagt
- Viele Kassenbons sind nach wenigen Monaten unlesbar. Licht, Wärme, Klarsichthüllen und Lederbörsen beschleunigen das.
- Für die gesetzliche Gewährleistung brauchst du den Bon nicht im Original: Ein Kontoauszug oder ein Zeuge reicht als Kaufnachweis. Eine Herstellergarantie kann eigene Bedingungen haben.
- Fotografiere wichtige Bons früh, solange der Druck noch kräftig ist. Das Papier gehört danach in den Restmüll, nicht ins Altpapier.
Warum Kassenbons verblassen
Kassenbons sind fast immer aus Thermopapier: Der Drucker schreibt mit Wärme, nicht mit Tinte. Was durch Wärme entsteht, ist empfindlich. „Viele Kassenbons verblassen schon nach wenigen Monaten und sind dann komplett unlesbar“, schreibt die Stiftung Warentest. Die R+V Versicherung nennt sogar „einige Wochen oder Monate“.
Wie lange es dauert, hängt davon ab, wie der Bon liegt. Der Papierhersteller Koehler nennt als Einflüsse, die die Schrift schneller verschwinden lassen:
- direktes Sonnenlicht,
- längere Wärme über 40 Grad,
- Feuchtigkeit,
- Weichmacher, wie sie in Klarsichthüllen aus PVC stecken,
- Öle, Fette, Alkohol und aggressive Chemikalien.
Dazu kommen laut R+V die Gerbstoffe in Geldbörsen aus Leder. Kommen mehrere Einflüsse zusammen, etwa Wärme und Feuchtigkeit, verstärkt sich die Wirkung „um ein Vielfaches“. Unter idealen Bedingungen, dunkel, bei 18 bis 25 Grad und mäßiger Luftfeuchte, verspricht der Hersteller 5 bis 12 Jahre Lesbarkeit, je nach Papierqualität. Das ist eine Herstellerangabe für Archivbedingungen, nicht das, was ein Bon im Alltag erlebt.
So bewahrst du Papierbons auf
- Dunkel, zum Beispiel abgeheftet in einem Ordner oder in einem Karton. „Wenn Sie Thermobelege abheften, sodass sie kein Licht abbekommen, halten sie oft jahrelang“, so die Stiftung Warentest.
- Nicht in Klarsichthüllen und nicht im Portemonnaie.
- Kühl und trocken. Die R+V rät, bei Bedarf ein Tütchen Silica-Gel dazuzulegen.
Brauchst du den Originalbon überhaupt?
Seltener, als viele denken. Für die gesetzliche Gewährleistung, also deine Rechte gegenüber dem Händler bei einem Mangel, verlangt das Gesetz keinen Kassenbon. Er „erleichtert bloß den Beweis. Sie können den Kauf bei Kartenzahlung auch per Kontoauszug oder sogar durch Zeugen belegen.“
Anders bei einer Garantie: Sie ist eine freiwillige Leistung, meist des Herstellers, und „richtet sich nach seinen Bedingungen“. Was dort als Nachweis verlangt wird, steht in der Garantieerklärung. Lies sie, bevor du ein Original wegwirfst. Mehr dazu im Ratgeber Gewährleistung oder Garantie.
Fürs Finanzamt reicht eine Kopie, und Belege schickst du dort seit der Steuererklärung 2017 ohnehin nur noch auf Nachfrage. Welche Belege sich für die Steuer lohnen, steht im Ratgeber Belege für die Steuererklärung.
„Ohne Originalbon keine Gewährleistung.“
Stimmt nicht. Der Bon ist nur ein bequemer Beweis. Ein Kontoauszug, eine Kartenabrechnung oder ein Zeuge belegen den Kauf genauso.
„Der Kassenbon ist eine Quittung.“
Rechtlich nicht. Eine Quittung im Sinne von § 368 BGB stellt dir der Händler auf Verlangen aus, unterschrieben, bei jedem Betrag. Wer bar etwas Teures kauft, kann sie verlangen.
„Wegen der Bonpflicht muss ich den Bon mitnehmen.“
Nein. Seit 2020 muss der Händler einen Beleg ausstellen und dir anbieten (§ 146a AO), du musst ihn nicht mitnehmen. Mit deiner Zustimmung darf der Beleg auch elektronisch kommen, etwa per E-Mail. Das schont das Papier und verblasst nicht.
Foto oder Scan: worauf es ankommt
Ein Foto bewahrt den Inhalt, bevor die Schrift verschwindet. Eine amtliche Anleitung dafür gibt es nicht. Was sich beim Bau des hefted-Scanners gezeigt hat:
- Den ganzen Bon ins Bild, vom Händlernamen oben bis zu Summe und Mehrwertsteuer unten. Genau diese Angaben brauchst du später.
- Flach hinlegen, auf eine Unterlage, die sich vom Papier abhebt. So sind die Kanten klar zu erkennen.
- Spiegelungen vermeiden. Thermopapier glänzt leicht, und ein Lichtreflex liegt gern genau auf der Zahl, die du brauchst. Lieber etwas schräg zum Licht halten.
- Früh fotografieren, am besten noch am Kauftag. Ein verblasster Bon lässt sich nicht mehr retten, auch nicht von der besten Kamera.
Und danach: Bons gehören in den Restmüll
Kassenbons gehören nicht ins Altpapier. Das Umweltbundesamt empfiehlt „aus Vorsorgegründen alle Thermopapiere mit dem Restmüll zu entsorgen“. Der Grund sind die Farbentwickler im Papier: Bisphenol A ist in Thermopapier seit dem 2. Januar 2020 EU-weit ab 0,02 Prozent verboten, der häufige Ersatzstoff Bisphenol S aber nicht, und auch er steht „im Verdacht, für Mensch und Umwelt endokrin wirksam zu sein“. Von außen sieht man einem Bon nicht an, welcher Stoff darin steckt. Kinder sollten mit Kassenzetteln nicht spielen.


So hilft dir hefted
Der Scanner in hefted erkennt die Kanten des Bons, schneidet ihn zu und macht ihn gut lesbar. Apple Intelligence liest direkt auf deinem iPhone Händler, Datum, Betrag, Mehrwertsteuer und eine aufgedruckte Garantie. Apple Intelligence braucht ein iPhone 15 Pro oder neuer, auf älteren iPhones liest hefted dieselben Felder mit einfacheren Regeln. hefted legt den Bon als PDF mit klarem Namen ab, und du findest ihn mit einem Suchwort wieder, lange nachdem das Papier verblasst ist.
Quellen
- Stiftung Warentest: Leserfrage „Kassenbon verblasst“. test.de
- R+V Versicherung, Infocenter: Verblasste Kassenzettel (28.03.2023). ruv.de
- Papierfabrik August Koehler: Produktdatenblatt „Haltbarkeit der Schrift“ (Thermopapier). PDF
- Verbraucherzentrale: Gewährleistung und Garantie (Stand 28.09.2026). verbraucherzentrale.de
- Stiftung Warentest: Reklamation nach Kauf. Es geht auch ohne Originalverpackung und Kassenbon. test.de
- § 146a Abgabenordnung. gesetze-im-internet.de
- Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern: Merkblatt Belegausgabepflicht für Unternehmer und Kunden. PDF
- Umweltbundesamt: Fragen und Antworten zur Bonpflicht. umweltbundesamt.de
- Umweltbundesamt: Kassenbons gehören nicht ins Altpapier. umweltbundesamt.de
- Verordnung (EU) 2016/2235 (Bisphenol A in Thermopapier). eur-lex.europa.eu
- Finanzverwaltung NRW: Wegfall der Belegvorlagepflicht für die Steuererklärung. finanzverwaltung.nrw.de



